Pannendreieck:
Das Pannendreieck (deutsch: Warndreieck) gehört neben der Warnleuchte und der Alarmblinkanlage (Warnblinkanlage) zu den Dingen, mit denen ein Kraftfahrzeug ausgestattet sein muss und die zur Absicherung einer Unfallstelle oder Pannenstelle herbeigeholt werden müssen. Alle die ein KFZ lenken und den
Führerschein besitzen, haben dies in der Fahrschule gerlernt. In Österreich muss es dann verwendet werden, wenn ein Fahrzeug in freiem Gelände zum Stillstand kommt, und gleichzeitig eine Sichtbehinderung (Witterung, Lichtverhältnisse, Ortslagen wie Tunnel) oder eine unübersichtliche Straßensituation (Hineinragen in eine Fahrbahn) dies erfordern. Außerdem muss sicher sein, dass es für andere Verkehrsteilnehmer dauerhaft eine Behinderung darstellt.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dies auf Autobahnen 250m vor der Pannenstelle und 70 cm vom Straßenrandentfernt aufzustellen. Für Landstraßen gilt 150m/70cm und für Städte 50m /70cm.
Ein
Pannendreieck besteht aus drei roten, rückstrahlenden Balken (vgl. Katzenaugentechnik), die zu einem
Dreieck aufzustellen sind und einen standsicheren Fuß haben. Gelegentlich trifft man auch auf Modelle mit einer weißen Innenfolie und einem Achtungssymbol.
Um das Pannendreieck sicher in den vorgeschriebenen Entfernungen aufstellen zu können, muss sich der Fahrer des Pannenfahrzeugs doch zuerst einmal mit der Warnweste ausstatten, ehe er das Fahrzeug überhaupt verlassen darf. Darauf weist gerade auch der ÖAMTC (Österreichische Automobilclub) hin. Im Prinzip muss sogar für jeden Insassen, der das Fahrzeug verlässt, eine solche Warnweste vorrätig sein.
Nicht aufstellen muss man zwingend ein Pannendreieck in einer Pannenbucht oder auf einem Pannenstreifen oder wenn das Pannenfahrzeug durch gute Sichtweite weithin erkennbar ist.
Die Juristen des bereits zitierten ÖAMTC empfehlen aber eine grundsätzliche Verwendung, kritisieren aber die Abstandsempfehlung als zu überzogen. So benötigte man, um die 250m einzuhalten ca. 1/4 Std. Während dessen gefährdete man sich und den Verkehr aber unverhältnismäßig. Deshalb wird von den Verbandsjuristen die Empfehlung gegeben, das Pannendreieck im Ermessen und in Abhängigkeit von der örtlichen Situation aufzustellen, immer aber mit Beachtung der Tatsache, dass genügend Zeit zum Reagieren (Ausweichen) bleiben muss.
Wichtiger hingegen ist, darauf zu achten, dass das Pannendreieck immer auf der Fahrbahnseite steht. Ist das
Pannenfahrzeug auf der linken Straßenseite zum Stehen gekommen, muss das Fahrzeug mit einem Pannendreieck gesichert werden, das
v o r dem Fahrzeug steht, damit der entgegenkommende Verkehr rechtzeitig gewarnt ist.
Vergisst man die Sicherung der Pannenstelle, kann es schnell zu Schadensersatzansprüchen oder Minderung eigener Ansprüche führen, wenn die vernachlässigte Pannenstelle Auslöser für einen weiteren Unfall ist. Man sollte sich auch prinzipell überlegen, ob eine Kfz-Insassen-
Unfallversicherung abgeschlossen werden soll, da sie bei einem Unfall einen Versicherungsschutz der Fahrzeuginsassen bietet. Auch derjenige, der vergisst, seine Warnweste anzuziehen, erhält im Falle eines Unfalls keinen Ersatz oder Teilersatz für seine Unfallfolgen. Die Exekutive hat darüber hinaus die Möglichkeit, selbst wenn kein Unfall passiert ist- eine Strafe auszusprechen.